Steuerklassenrechner: Finden Sie die günstigste Steuerklasse
Aufgrund der komplizierten Steuergesetze ist es kaum einem Normalbürger möglich, ohne Hilfe eine möglichst hohe Steuerersparnis zu erlangen. Wenn Sie jedoch Ihr Nettoeinkommen deutlich erhöhen möchten, können Sie unseren praktischen Steuerrechner verwenden. Nach Eingabe der benötigten Daten erfahren Sie, mit welcher Steuerklasse Sie möglichst viel Geld übrig behalten.
Beachten Sie, dass der Rechner lediglich für die Berechnung der idealen Lohnsteuerklasse für Ehepaare und nicht für Alleinstehende geeignet ist.
Beste Steuerklasse ermitteln – So gehen Sie vor:
Um die beste Lohnsteuerklasse zu finden, geben Sie im ersten Schritt die Daten des Ehemannes ein und gehen Sie hierbei folgendermaßen vor:
- Wählen Sie eines der Geburtsjahre aus oder geben Sie nach 1949 ein, wenn der Ehemann nach diesem Jahr geboren worden ist.
- Legen Sie die Anzahl der Kinderfreibeträge fest (diese entnehmen Sie den EStAM – Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen).
- Geben Sie ein, in welchem Bundesland sich die Arbeitsstelle des Ehemannes befindet.
- Wählen Sie die Kirchen-Steuer aus. Sofern keine Kirchensteuer gezahlt wird, wählen Sie „0“ Prozent. Andernfalls entscheiden Sie sich zwischen der Kirchensteuer in Höhe von 8 bzw. 9 %.
- Wählen Sie aus, ob Sie rentenversicherungspflichtig sind.
- Geben Sie an, ob Sie Elternteil eines Kindes oder unter 23 Jahre alt sind.
- Geben Sie den Krankenversicherungssatz an (inkl. 0,9 % Arbeitnehmer Sonderbeitrag sowie Arbeitgeberzuschuss).
- Sollten Sie in der PKV versichert sein, geben Sie sowohl die Prämie für die Krankenversicherung als auch den Arbeitgeberzuschuss ein. Des Weiteren geben Sie die Höhe des monatlichen Basistarifs in der PKV ein.
- Wählen Sie im Feld „Lohnzahlungszeitraum“ zwischen den Optionen Tag, Woche, Monat und Jahr aus. Die meisten Nutzer entscheiden sich für den jährlichen Lohnzahlungszeitraum.
- Geben Sie demzufolge den jährlichen (oder den täglichen, wöchentlichen oder monatlichen) Bruttolohn in Euro ein.
- Geben Sie die sonstigen oder einmaligen Bezüge ein.
- Wählen Sie aus, ob ein Teil der Summe als Entschädigungszahlung deklariert war.
- Geben Sie eventuell abgerechnete Einmalbezüge ein und legen Sie auch hierbei fest, welcher Betrag davon als Entschädigungszahlung zu betrachten ist.
- Geben Sie Bezüge aus einer mehrjährigen Tätigkeit an und legen Sie die Höhe einer eventuellen Entschädigungszahlung fest.
- Wählen Sie den Freibetrag aus den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ehemals Lohnsteuerkarte) aus.
- Geben Sie einen eventuellen jährlichen Hinzurechnungsbetrag an.
Um die beste Steuerklassenkombination für sich und Ihren Ehegatten zu finden, geben Sie des Weiteren die Daten der Ehefrau nach dem bekannten Muster ein. Anschließend klicken Sie auf „Berechnen“, um die optimale Steuerklasse zu ermitteln.
Nachfolgend ein Berechnungsbeispiel:
Ehemann | Ehefrau |
---|---|
Geburtsdatum nach 1949 | Geburtsdatum nach 1949 |
Zahl der Kinderfreibeträge: 0,5 | Zahl der Kinderfreibeträge: 0,5 |
Arbeitsstelle im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern | Arbeitsstelle im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern |
Kirchensteuer 8 % | Kirchensteuer: keine |
Rentenversicherungspflichtig: ja | Rentenversicherungspflichtig: ja |
Elternteil: ja | Elternteil: ja |
Krankenversicherungsbeitragssatz: 15,5 % | Krankenversicherungsbeitragssatz: 15,5 % |
Lohnzahlungszeitraum: jährlich | Lohnzahlungszeitraum: jährlich |
Bruttolohn (jährlich): 40.287 Euro | Bruttolohn (jährlich): 20893 Euro |
Einmalige Bezüge (Urlaubsgeld): 3250 Euro | Einmalige Bezüge: keine |
Klicken Sie auf „Berechnen“. Sie erhalten folgendes Ergebnis:
Bei der Steuerklassenkombination IV und IV würde der Ehemann eine Lohnsteuer in Höhe von 7.639,00 Euro und die Ehefrau eine Lohnsteuer in Höhe von 1.807,00 Euro, insgesamt also 9.446,00 Euro zahlen.
In der Steuerklasse V und III zahlt der Ehemann 12.053,00 Euro und die Ehefrau nichts, sodass der Gesamtbetrag bei 12.053,00 Euro liegt. Auf den ersten Blick erkennen Sie, dass die optimale Steuerklassenkombination in diesem Fall die IV und IV darstellt.
Wann sich der Wechsel der Steuer-Klasse lohnt
Sofern Sie nichts anderes vereinbaren, werden Ehepartner oder Lebenspartner automatisch gemeinsam veranlagt, und zwar mit dem sogenannten Ehegattensplitting. Befinden sich beide Ehepartner in einem Dienstverhältnis und erhalten Lohn, kann dies zu einer erheblichen Steuerlast führen. In diesen Fall lohnt sich der Steuerklassenwechsel. Welche die beste Steuerklassenwahl ist und welche Ersparnis hinsichtlich der jeweiligen Steuerlast möglich ist, finden Sie am schnellsten mit unserem Rechner sowie den Steuertipps heraus, die wir Ihnen ebenfalls geben.
Selbstverständlich nutzen Sie den Steuerrechner vollkommen kostenlos, unverbindlich und vor allem anonym, denn personenbezogene Daten, wie Name oder Anschrift, müssen Sie nicht eingeben. Lediglich Angaben
- zum Beitragssatz der Krankenkasse,
- zum Bruttoeinkommen,
- bezüglich der Freibeträge sowie
- zum Kinderfreibetrag,
- zur Kirchensteuerpflicht,
- zu Lohnersatzleistungen und
- zur Rentenversicherung
für beide Ehegatten müssen Sie in unsere Steuersoftware eingeben, um ein exaktes Ergebnis zu erhalten. Wir können Sie daher anhand der getätigten Daten nicht ausfindig machen.
Sofern Sie und Ihr Ehegatte etwa dasselbe monatliche Bruttogehalt erzielen, empfehlen wir Ihnen anhand der Berechnung der Lohnsteuer mit der Lohnsteuertabelle, den Steuerklassenwechsel in die IV / IV. Falls Sie oder Ihr Partner deutlich mehr verdienen als der andere, empfiehlt sich die Steuerklassenwahl III / V, wobei der Ehepartner mit dem höheren Einkommen in die Klasse III wechseln sollte.
Steuertipps: Für jedes Steuerjahr eine Steuererklärung abgeben
Jeder Arbeitnehmer, der ein Gehalt erzielt, muss vom Brutto Abzüge in Kauf nehmen, die sich aus Steuern (wie beispielsweise der Kirchen-Steuer, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, oder in Form von Lohnsteuerabzügen) und der Sozialversicherung (Kranken- und Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung, Renten-Versicherung (falls Sie pflichtversichert sind) zusammensetzen. Ebenfalls vom Brutto wird der Solidaritätsbeitrag abgezogen. Wurden all diese Abzüge berücksichtigt, ergibt sich hieraus das Nettogehalt. Spätestens zum Jahresende sollte für das vorherige Steuerjahr eine Einkommenssteuererklärung angefertigt werden. Diese Steuererklärung können Sie entweder allein ausfüllen oder die Hilfe vom Steuerberater nutzen.
Durch die Berechnung, die durch das Finanzamt sorgfältig auf ihre Richtigkeit hin überprüft wird, finden Sie heraus, ob sich für Sie eine Steuererstattung oder eine Steuernachzahlung ergibt und zu welchem Steuersatz Sie veranlagt werden. Viele Ehepaare schenken dem Staat viel Geld, welches Sie durch die Anfertigung einer Einkommenssteuer-Erklärung erstattet bekommen würden.
Um möglichst schnell die ideale Steuerklasse zu finden, sollten Sie unmittelbar nach der Heirat unseren Steuerklassenrechner nutzen, um die ideale Steuerklassenkombination herauszufinden.
Auch andere Steuersoftware und weitere Tools können Ihnen helfen, verschiedene Belastungen herauszufinden. Nutzen Sie beispielsweise
- den Abfindungsrechner, mit dem Sie herausfinden, welche Abfindung Sie zu erwarten haben,
- den Gehaltsrechner, der eine zuverlässige Gehaltsberechnung ermöglicht und Ihnen gleichzeitig bei einer bevorstehenden Gehaltsverhandlung helfen kann,
- den Gewerbesteuerrechner, falls Sie ein Unternehmen betreiben und Gewerbesteuer zahlen müssen,
- die Nettolohnberechnung, um herauszufinden, wie viel Netto nach Abzug aller Faktoren vom Brutto übrig bleibt,
- den Rentensteuerrechner, wenn Sie herausfinden möchten, wie hoch die Steuern sind, die Sie als Rentner zahlen,
- den Firmenwagenrechner, wenn Sie einen PKW gewerblich nutzen
- den Lohnrechner, wenn Sie beispielsweise einen Minijob annehmen möchten
Steuertipps: Kann jeder die Steuerklasse wechseln?
Alleinstehende Personen haben nicht die Möglichkeit, die Steuerklasse zu wechseln, wobei es keine Rolle spielt, ob Sie geschieden oder verwitwet sind. Verheiratete, die gemeinsam veranlagt werden, können nach der Heirat den Wechsel durchführen und von einer Steuererstattung profitieren. Der Wechsel kann unter anderem zum Jahresende erfolgen.
Steuertipps: Worum handelt es sich beim Faktorverfahren?
Es soll eine monatliche Besteuerung beider Eheleute erfolgen. Das Faktorverfahren, dessen Faktor auf den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen zu finden ist, bewirkt, dass die Ehegatten prozentual nur so viele Steuern bezahlen, wie sie auch zum Lohn beitragen. Verdient ein Partner nur 15 Prozent der gemeinsamen Einkünfte und verfügt somit über ein deutlich geringeres Nettoeinkommen, zahlt er beim Faktorverfahren auch nur Steuern in Höhe von 15 Prozent. Damit dieses Verfahren zur Anwendung kommt, muss ein entsprechender Antrag gestellt werden.
Steuerklasse berechnen: Die Lohnsteuerabzugsmerkmale
Es gibt unterschiedliche Merkmale zu den Lohnsteuerabzügen, aufgrund derer die monatlich zu zahlende Lohn-Steuer verringert wird. Die Speicherung erfolgt mittels Computer in elektronischer Form. Im Zuge der Berechnung der Steuerklasse werden sowohl der Grundfreibetrag als auch Kinderfreibeträge beachtet.
Pendlerpauschale absetzen
Es gibt verschiedene Faktoren, die die Summe der Einkommenssteuerschuld verringern. Beispielsweise können Sie die sogenannten Werbungskosten absetzen, zu denen auch die Pendlerpauschale gehört. Schließlich werden Sie für den Arbeitsweg Fahrtkosten aufbringen, die das Nettogehalt erheblich schmälern.
Welche Daten müssen Sie eingeben, um die perfekte Steuerklasse zu ermitteln?
Um die beste Steuerklasse zu ermitteln, müssen Sie folgende Daten eingeben:
- Geburtsdaten beider Eheleute
- Steuerfreibetrag für Kinder
- Arbeitsstelle im Bundesland
- Kirchen-Steuer
- Rentenversicherungs-Pflicht
- Krankenkassenbeitrag (bestehend aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil
- Elternteil oder unter 23 Jahre
- Erhaltene Sonderzahlung
Was bedeutet „Versicherungspflicht“?
In Deutschland besteht hinsichtlich der Krankenversicherung eine Versicherungspflicht, sodass sämtliche Angestellte, aber auch Selbstständige und Beamte krankenversichert sein müssen.
Angestellte, die nicht automatisch in der PKV versichert werden, können sich dort jedoch unter bestimmte Voraussetzungen versichern, um von besseren Leistungen zu profitieren. Maßgebend hierfür ist die sogenannte Versicherungspflichtgrenze, welche nicht mit der Beitragsbemessungsgrenze verwechselt werden darf. Lediglich Arbeitnehmer, deren Einkommen mindestens ein Jahr lang oberhalb dieser Grenze liegt, haben die Möglichkeit, den Wechsel in die PKV vorzunehmen.
Vor- und Nachteile des Steuerklassenrechners:
Vorteile | Nachteile |
---|---|
Sie erfahren innerhalb weniger Minuten, ob sich ein Steuerklassen-Wechsel lohnt | Keine Berücksichtigung des Faktorverfahrens |
Die Berechnung erfolgt kinderleicht | Keine Einbeziehung des Ehegattensplittings |
Ständige Berücksichtigung aktueller gesetzlicher Vorgaben | |
Kostenlos, unverbindlich und anonym |
Fazit:
Wenn Sie schnell und unverbindlich herausfinden möchten, ob sich ein Wechsel der Steuerklasse für Sie und Ihren Ehemann oder Ihre Ehefrau lohnt, gehen Sie mit der Verwendung des Steuerklassenrechners keinerlei Risiko ein. Innerhalb weniger Minuten erfahren Sie, ob Sie mit der aktuellen Steuerklasse oder mit einer anderen mehr Steuern sparen können.